Medizinrecht
Wir beraten Ärzte und Zahnärzte, Kliniken und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere im Arzthaftungsrecht und Zahnarzthaftungsrecht. Mit Verhandlungsgeschick und der nötigen Sensibilität vertreten wir unsere Mandanten sowohl außerhalb der Gerichtssäle beispielsweise vor den Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern als auch prozessführend bei der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Daneben sind wir auf das Recht der privaten Krankenversicherung spezialisiert und arbeiten eng mit Berufshaftpflichtversicherern zusammen. Die Wirtschaftswoche nennt unsere Kanzlei als Top-Kanzlei für Medizinrecht für Ärzte und Kliniken 2025.
Auch bei Auseinandersetzungen in Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften, Gründung, Kauf oder Verkauf von Arztpraxen und anderen gesellschaftsrechtlichen Fragen der Heilberufe sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner
Ann-Charlotte Ebener
Partnerin
Dr. Sandra Kanzow-Guntermann
Partnerin